Beschluss:
1. Für den von der geplanten Photovoltaik - Freiflächenanlage betreffenden Bereich westlich der Ortschaft Elpenrod in der Gemarkung Elpenrod wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan beschlossen.
2. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Umwandlung der Flächen in eine entsprechende Sonderbaufläche (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) geschaffen werden. Als Zweckbestimmung wird dabei eine „Photovoltaik Freiflächenanlage“ vorgesehen.
3. Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.
4.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt
gem. § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Rotacker“ (Parallelverfahren).
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung der FNP-Änderung zu integrieren.
7. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt.
8. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2017 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.
Übersichtskarte Bauleitplanung der Gemeinde Gemünden
Änderung
des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Rotacker“
Ausschnitt genordet, ohne Maßstab