Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

 

1.                  Für den von der geplanten Photovoltaik - Freiflächenanlage betreffenden Bereich westlich der Ortschaft Elpenrod in der Gemarkung Elpenrod wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Rotacker“ beschlossen.

 

2.                  Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaik - Freiflächenanlagen geschaffen werden. Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, sowie eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und diese in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3.                  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 36 tlw., 39, 40, 41, 42, 43, 44, 48 tlw. und 49 der Flur 4 in der Gemarkung Elpenrod und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Der Geltungsbereich weist eine Fläche von ca. 6 ha auf.

 

4.                  Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

5.                  Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes zu integrieren.

 

6.                  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt.

 

7.                  Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB2017 und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

 

 

 

Übersichtskarten zur Bauleitplanung der Gemeinde Gemünden

Bebauungsplan „Solarpark Rotacker“

 

 

Ausschnitte genordet, ohne Maßstab