Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB

 

(1)    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gemünden (Felda) beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Steinbergacker“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Rülfenrod.

 

(2)    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Flur 1 die folgenden Flurstücke: 73/1, 73/2, 74, 104 tlw., 105, 106, 123 tlw., 124 in der Gemarkung Rülfenrod. Der Geltungsbereich weist eine Fläche von rd. 10 ha auf.

 

(3)    Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs.2 Baunutzungsverordnung für Anlagen (Freiflächen-Photovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird entsprechend eine Sonderbaufläche (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks mit Erweiterungsflächen, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren (Abstandsflächen zur Grabenparzelle mit Uferbegleitgrün sowie ein Wanderkorridor). Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

(4)    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

(5)    Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die o.g. Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren.

 

(6)    Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wird durch Auslegung der Planung in der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB am Verfahren beteiligt.

 

(7)    Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und öffentlich ausgelegt wird.

 

 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Gemünden (Felda)

 

Bebauungsplan „Solarpark Steinbergacker Rülfenrod“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, Gemarkung Rülfenrod

 

Übersichtskarte

Auszug aus Kataster, Geoportal